Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Sofern es bis zum 20.12.2018 nicht gelingt, eine die Verjährung hemmende Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen, soll Klage in der von der Verwaltung dargestellten Form erhoben werden. Alle hierzu erforderlichen Schritte sind einzuleiten.

 

Der Beschluss wird von dem Gedanken getragen, dass dies ein schwerwiegender Schritt gegen das Land Niedersachsen ist, aber trotz Prozess- und Kostenrisiken der Schritt als unumgänglich angesehen wird, um mögliche Schadensersatzansprüche nicht verjähren zu lassen.


 

BM Emken nahm eingangs Stellung zur Berichterstattung des Anzeigers für Harlingerland am 08.12.2018. Die dortige Schlagzeile „Olaf Lies ist sauer auf die Stadt“ ist offenbar einem Missverständnis geschuldet. In einem Telefonat des Umweltministers mit einem Redakteur war der Eindruck entstanden, dass die Stadt bereits Klage erhoben habe. Nach Klärung des Sachverhalts könne BM Emken nun bestätigen, dass der Minister „nicht sauer“ auf die Stadt sei.

 

StD Hinrichs schilderte dann die Situation, in der sich die Stadt Esens befindet. Vorrangig gehe es um den Erhalt der Entlastungsstraße. Ein wichtiger Schritt sei mit dem neuen Bebauungsplan vollzogen worden. Eigentumsrechtliche Fragen werden folgen. Daneben gilt es aber auch, Vergangenheitsbewältigung zu betreiben. Hier geht es nicht darum, ausschließlich einer Seite (z.B. dem Land Niedersachsen) eine Schuld zuzuschreiben. Vielmehr gehe es darum, die jeweiligen Verantwortlichkeiten herauszuarbeiten.

 

Wegen evtl. Ansprüche gegen das Land hat die Verwaltung bereits Ende 2017 eine Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen abschließen können, nach der das Land auf die Einrede der Verjährung befristet verzichtet. Diese Vereinbarung wurde mehrfach verlängert, zuletzt bis zum 31.12.2018. Da es bisher keine Reaktion des Landes auf die grob skizzierten Ansprüche gab, ist nun zu entscheiden, ob Klage erhoben werden soll. In diesem Zusammenhang berichtete StD Hinrichs darüber, dass das Ministerium kurzfristig einen erneuten Entwurf zum Verzicht der Einrede der Verjährung hergegeben hat. Danach ist dieser Verzicht befristet bis zum 30.06.2019. Da noch eine Abstimmung mit dem städtischen Anwalt vorzunehmen ist, sollte diese Information zunächst zur Kenntnis genommen, am Beschlussvorschlag des Verwaltungsausschusses aber festgehalten werden. StD Hinrichs äußerte seine Zuversicht, dass es gelingt, kurzfristig eine erneute Vereinbarung mit dem Land Niedersachsen abzuschließen. Innerhalb des nächsten Jahres sollte dann aber eine inhaltliche Auseinandersetzung mit dem Umweltministerium erfolgen.