Sitzung: 21.01.2019 Feuerwehrausschuss
Die Beirätin Marianne Lübben wird auf die Ihr gemäß §§ 40, 41 und 42
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten
hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag vom SGBM
Hinrichs bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird der Beirätin
ausgehändigt.