Die Beiräte Swenja Fecht, Mareike Münch und Brigitte Rode werden auf die ihnen gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag vom SGBM Hinrichs bekräftigt. Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird den Beiräten ausgehändigt