Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen der gemäß § 4 a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB durchgeführten erneuten  Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der erneuten Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 7 „Taddigshörn“ – 3. Änderung wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft.. Der Verwaltungsausschuss der Stadt Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des geänderten Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 7 „ Taddigshörn“ – 3. Änderung die erneute öffentliche Auslegung und die erneute Einholung der Stellungnahmen gem. § 4 a Abs. 3 Satz 1-3 BauGB durchzuführen.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage. Hierbei geht es um Änderungen aus den Stellungnahmen, die einzuarbeiten sind, unter anderem bezüglich der Anpassung der Kläranlage Esens, der Angrenzung an das Landschaftsschutzgebiet LSG 25 II im Süden und Südwesten, Ergänzungen zur FFH-Verträglichkeitsprüfung sowie zur Neufestlegung von Baugrenzen und Bauverbotszonen. Die Anpassung der örtlichen Bauvorschriften wird vorgenommen. Hier ist es insbesondere die Einfriedung der Grundstücke, die jetzt auch durch Zäune möglich ist. Aufgrund einer privaten Stellungnahme werden die örtlichen Bauvorschriften dahingehend geändert, dass Nebengebäude in Form und Farbe des Hauptgebäudes ausgeprägt sein müssen, Carports, Wintergärten und Gartenhäuser davon jedoch ausgenommen sind. Die Abstimmung erfolgt einstimmig.