Beschlussvorschlag:

1. Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 101 „Hotel Aquantis“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2. Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

3. Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Bauherr zu tragen.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Vorlage. Es geht darum, den Bereich des Hotels als separaten Bebauungsplan festzusetzen. Dies basiert auf den Wünschen des Bauherren, der bereits zwei Mal im städtischen Bauausschuss vorstellig geworden ist, um eine Umgestaltung des Hotels Aquantis zu realisieren. Neben geänderten Festsetzungen sollen auch die örtlichen Bauvorschriften angepasst werden.

 

Frau Onnen von der Norddeutschen Bau NB GmbH & Co ergänzt, dass der ursprünglich vorgesehene Zeitablauf mit Baubeginn im Herbst 2019 nicht gehalten werden kann. Aufgrund des notwendigen Vorlaufes ist vorgesehen, die Baumaßnahme ab Herbst 2020 umzusetzen.

 

Die Abstimmung erfolgt einstimmig.