Beschlussvorschlag:

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 132. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.    Die 132. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 132. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.