Beschlussvorschlag:

1.

Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 127. Änderung des Flächennutzungsplanes wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.

Die 127. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.

3. Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 127. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.

 

 

 

 

 

 

 

 

 


RM Oelrichs berichtet über den einstimmigen Beschluss im Rat der Gemeinde Stedesdorf und hofft nun auf einen Baubeginn in diesem Jahr. Außerdem teilt er mit, dass er sich während des Verfahrens sehr über die umfangreichen Bedenken der beteiligten Behörden gewundert habe.