StD Buß weist Beirat Wieting auf die § § 40 (Amtsverschwiegenheit), 41 (Mitwirkungsverbot) und 42 (Vertretungsverbot) des Nieders. Kommunalverfassungsgesetzes hin. Sodann verpflichtet stv. BM Mammen Beirat Wieting per Handschlag. Die Verpflichtung wird aktenkundig gemacht durch Abgabe einer entsprechenden Erklärung.