Beirat Gralf Jacobs wird durch SGBM Buß auf die ihm gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht, ein Abdruck der genannten Paragraphen wird ihm überreicht. Die Verpflichtung per Handschlag erfolgt durch den Vorsitzenden Pieper.