RM Reents nimmt Bezug auf den TOP 10 bez. der Schadensersatzklage. Die EBI bittet zu diesem Punkt wie folgt um Ergänzung:

Die EBI würde eine Klage gegen das Land begrüßen, weil somit die Verantwortlichkeit für die Planungsfehler in allen Ebenen aufgedeckt werden würde. Denn nicht nur auf Stadt- und Kreisebene, sondern auch auf Landesebene (MU) waren alle bereits im Vorfeld vor den Folgen der Planungsfehler gewarnt worden.

 

Bei zwei Enthaltungen wird das Protokoll Nr. 12 vom 10.12.18 einstimmig angenommen.