Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1.
Die
im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen
zum Bebauungsplan Nr. 99 „Neubau einer Kindertagesstätte in der Straße Hohekamp
in Esens“ wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage
aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten
Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 99 „Neubau einer Kindertagesstätte in der Straße Hohekamp in
Esens“ mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der in der
Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht und der
FFH-Verträglichkeitsvorprüfung als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der
für das Inkrafttreten des Bebauungs-
planes Nr. 99 nach § 10 BauGB
erforderlichen Schritte beauftragt
4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.
BM Emken bezieht sich auf die einstimmigen Beschlussempfehlungen aus den vergangenen Sitzungen des Bau-und Umweltausschusses sowie des Verwaltungsausschusses.