Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 99 „Neubau einer Kindertagesstätte in der Straße Hohekamp in Esens“ wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Der Bebauungsplan Nr. 99 „Neubau einer Kindertagesstätte in der Straße Hohekamp in Esens“ mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung, dem Umweltbericht und der FFH-Verträglichkeitsvorprüfung als Satzung beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungs-  

       planes Nr. 99 nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt

 

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


BM Emken bezieht sich auf die einstimmigen Beschlussempfehlungen aus den vergangenen Sitzungen des Bau-und Umweltausschusses sowie des Verwaltungsausschusses.