Einstimmige Beschlussempfehlung:

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit sowie der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange vorgebrachten Stellungnahmen zur 133. Änderung des Flächennutzungsplanes hat der Samtgemeindeausschuss gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB geprüft. Der Samtgemeindeausschuss stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die öffentliche Auslegung der 133. Änderung des Flächennutzungsplanes gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB wird beschlossen.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Vorlage und geht hier besonders auf die kritischen Punkte ein. Dies sind zum einen der Schallschutz und zum anderen die Kampfmittelbeseitigung. Weiterhin finden noch Gespräche auf Ebene des Bebauungsplanes mit dem Landkreis statt. Hier geht es noch um die Versickerung.