Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Nein: 3, Enthaltungen: 1

Sodann fasst der Rat bei drei Nein-Stimmen und einer Enthaltung folgenden Beschluss:


Die Öffnungszeiten des Schredderplatzes der Samtgemeinde Esens bleiben wie bisher bestehen und werden nicht erweitert.


I. stv. BM Hass bittet darum, auf die Brutzeit der Vögel in der Presse im Frühjahr rechtzeitig hinzuweisen.



RM Reents berichtet, der Antrag der EBI wurde in den Ausschüssen ausführlich beraten. Im Finanzausschuss wurde noch über eine Modifizierung der Öffnungszeiten nachgedacht. Nach seiner Auffassung könnten im Jahr bis zu 300,00 € eingespart werden. I stv. BM Hass erwidert, in der Brutzeit ist das Schneiden von Hecken gesetzwidrig. Anfang April beginnt die Brutzeit der Vögel. Bei Verstößen kann es sich um eine Ordnungswidrigkeit, ggf. sogar um eine Straftat handeln. Deswegen stellt er in Frage, ob eine Öffnung des Schredderplatzes im Frühjahr überhaupt notwendig ist. RM Strauß weist auf ein zunehmendes Problem durch illegale Müllentsorgung hin. Dabei handelt es sich oft um Strauchschnitt. Hier muss ein gemeinsames Konzept erarbeitet werden. Eine Gesamtlösung sollte angestrebt werden. Daher wird sie sich der Stimme enthalten. RM Hedlefs hält es für möglich, dass der Schredderplatz für eine Biogasanlage genutzt werden könnte. So ein Konzept könnte sich wirtschaftlich durchaus tragen. Auch hierüber sollte im kommenden Jahr beraten werden.