Ein Bürger aus der Gemeinde Holtgast berichtet über Entwässerungsprobleme seines Grundstücks (Gebäude liegt in einer Senke und Verfüllung von Entwässerungsgräben).

Nach Ausführung des Bürgers konnte seitens der zuständigen Gemeinde und des Landkreises keine  zufriedenstellende Unterstützung erreicht werden. Somit wendet sich der Bürger jetzt an die Samtgemeinde.

 

Vors. Ihnen erwidert in diesem Zusammenhang, dass die Samtgemeinde hier nicht zuständig ist. Zuständig sind die örtliche Gemeinde Holtgast und der Landkreis Wittmund.