a)       Ein Einwohner nimmt Bezug auf die Umgehung (Nordring) und Bahnhofstraße. Bei der Überschreitung von 50 km/h in einem Erholungsort sollten Maßnahmen ergriffen werden.

Hierzu entgegnet StD Hinrichs, dass der Rat und die Verwaltung nicht für den fließenden Verkehr verantwortlich sind. Die Zuständigkeit liegt bei der Polizei und dem Landkreis. Es handelt sich hierbei um eine Landesstraße.

 

 

b)      Ein Einwohner nimmt Bezug auf die Tarifauseinandersetzung Tourismusbetrieb Esens-Bensersiel, Information der TEB-Beiräte sowie zu einem Verhandlungsabbruch von StD Hinrichs mit der Gewerkschaft. Er fragt an, weshalb kein eigenständiger Punkt über die tariflichen Verhandlungen vorhanden ist.

BM Emken teilt mit, dass eine Tarifkommission eingesetzt worden ist. Der Entscheidungsprozess steht im Moment noch aus, so dass noch keine Äußerungen hierzu getroffen werden können.

 

c)       Ein Einwohner nimmt Bezug auf die Einwohneranträge unter Nr. 12.1 und 12.2. Er fragt hierzu an, weshalb eine Einzelperson zwei Anträge auf die Tagesordnung setzen kann. Er erläutert hierzu ausführlich seine Bedenken gem. § 31 NKomVG. Ebenso weist er darauf hin, dass der Antragssteller keine Esenser Adresse angegeben hat.

Hierzu teilt StD Hinrichs mit, dass der Eiwo-Antrag korrekt ist. Es handelt sich hierbei um einen Antrag gem. § 34 NKomVG. Der Rat hat sich damit auseinanderzusetzen.

 

d)      Eine Einwohnerin erkundigt sich nach der Verlegung der Stolpersteine in der Stadt und fragt hierzu an, wann das Projekt gestartet wird.

Laut StD Hinrichs kann hierzu noch kein Zeitpunkt genannt werden. Beim Projekt Stolpersteine sei die Kommune nicht federführend. Man befinde sich aber in einem konstruktiven Austausch mit dem ökumenischen Arbeitskreis Juden und Christen e. V.