Bei 2 Enthaltungen fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.       Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplans Nr. 92 "Sondergebiet Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße/Siebet-Attena-Straße" vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 92 "Sondergebiet Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße/Siebet-Attena-Straße" als "Bebauungsplan der Innenentwicklung" im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 92 nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.       Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


StD Hinrichs erläutert die Sitzungsvorlage und die vorgebrachten Einwendungen. Diese betreffen u.a. die Zweigeschossigkeit und die Immissionen (Lärm, Gerüche).