Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.       Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung, der öffentlichen Auslegung gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB, der erneuten Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB sowie der zweiten erneuten Auslegung gem. § 4 a Abs. 3 BauGB zum Entwurf der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Taddigshörn“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.       Die 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 „Taddigshörn“ der Stadt Esens mit örtlichen Bauvorschriften über die Gestaltung gemäß § 84 der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gemäß § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) mit den textlichen Festsetzungen wird gem. § 10 BauGB mit der als Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 3. Änderung des Bebauungsplans Nr. 7 nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.       Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.