Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Öffentlichkeitsbeteiligung und der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan Nr. 95 "Pflanzenmarkt am Bokumer Weg" wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

2.    Der Bebauungsplan mit den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplans nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.