Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 BauGB
und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und
Öffentlichkeitsbeteiligung und der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB
durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zum Bebauungsplan
Nr. 95 "Pflanzenmarkt am Bokumer Weg" wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4
BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt
Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den
jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2. Der Bebauungsplan mit den textlichen
Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage
beigefügten Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.
3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung
der für das Inkrafttreten des Bebauungsplans nach § 10 BauGB erforderlichen
Schritte beauftragt.
4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich
bekannt zu machen.