Beschlussvorschlag:

1.                   Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche, Sonstiges Sondergebiet Pflanzenmarkt und Sonstiges Sondergebiet Gartengestaltung" der Samtgemeinde Esens wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der in der Anlage aufgeführtem Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.                   Die 129. Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.

 

3.                   Die Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 129. Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte einzuleiten.