Beschlussvorschlag:
1.
Die im
Rahmen der gemäß § 3 Abs. 1 und § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführten frühzeitigen
Behörden- und Bürgerbeteiligung und die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 und § 4
Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung vorgebrachten Stellungnahmen
zur 129. Änderung des Flächennutzungsplanes "Umwandlung von
landwirtschaftlicher Fläche in Wohnbaufläche, Sonstiges Sondergebiet
Pflanzenmarkt und Sonstiges Sondergebiet Gartengestaltung" der
Samtgemeinde Esens wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit der in der Anlage
aufgeführtem Ergebnis geprüft. Der Rat der Samtgemeinde Esens stimmt den
aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die 129.
Änderung des Flächennutzungsplanes wird mit der in der Anlage beigefügten
Begründung und dem Umweltbericht beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird beauftragt, die für die Genehmigung der 129.
Flächennutzungsplanänderung gemäß § 6 Abs. 1 BauGB erforderlichen Schritte
einzuleiten.