Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 0

Beschlussvorschlag:

Dem Antrag auf Änderung des Bebauungsplanes Nr. 28 „Markt / Molkereistraße“ wird nicht zugestimmt. Weitere Gespräche mit dem Investor sollen geführt werden mit dem Ziel eines neuen Entwurfes.

 


Zu diesem Punkt fand vor der Bauausschuss-Sitzung eine nichtöffentliche Ortsbegehung mit dem Antragsteller statt.

 

Beirat Ubben berichtet von der Ortsbegehung, dass das geplante Gebäude relativ weit an den Süderwall heranreicht. Er schlägt vor, das Gebäude zu verkleinern, damit es mit dem Ende der Stadt-Schkür in Richtung Süderwall abschließt. Acht Wohneinheiten werden für zu viel gehalten, man muss auch den PKW-Verkehr, der durch die Lohne über den Marktplatz/Marktstraße abgeleitet wird, berücksichtigen.

 

RM Wieting begrüßt den Ansatz, zukünftig im Erdgeschoss kein Gewerbe mehr vorzuschreiben (hinterer Bereich). Vor einer Gebietsumwandlung von Kerngebiet in allgemeines Wohngebiet sollten die konkreten Planungen zum Bauvorhaben abgewartet werden.

 

RM Saathoff moniert die massive Bebauung in Bezug auf die Grundflächenzahl. Die Firsthöhe sollte 8 - 9 m betragen, es sollte eine eingeschossige Bebauung festgeschrieben werden.

 

RM Münster sieht die geplanten acht Wohneinheiten als zu massiv an, auch wenn es sich hierbei um eine Verdichtung im Innenstadtbereich handelt. Der Baukörper ist kleiner zu wählen. Die bestehenden Sichtachsen sollten so weit wie möglich erhalten bleiben. Die Innenstadt soll attraktiv bleiben, dies wird vermindert durch die zusätzlichen PKW-Bewegungen über den Marktplatz. Bei einer möglichen Änderung des Bebauungsplanes sollte die Größe des Bauteppichs genau überlegt werden und tendenziell eher kleiner bleiben. Gerade die Blick-Beziehungen im Bereich der Stadt-Schkür sind wichtig. Wünschenswert ist eine passende Architektur des Gebäudes.

 

RM Siebelts bewertet den Bereich als sensibles Stadtgebiet. Aus seiner Sicht ist der vorgelegte Entwurf sehr wuchtig. 4 - 6 Wohneinheiten wären vertretbar, die Gebietsumwandlung von Kerngebiet in allgemeines Wohngebiet wird positiv gesehen.

 

Beirat Fokken sieht die Gefahr von Nachahmern, wenn die Planung sich nur auf dieses eine Grundstück bezieht (Präzedenzfall). Insoweit findet das Projekt keine Unterstützung, auch die recht einfache Architektur wird moniert.

 

StD Hinrichs sieht insgesamt ein Verständnis für die Umwandlung des Kerngebietes in allgemeines Wohngebiet bezogen auf den hinteren Grundstücksbereich. Als maximale Höhe für einen Neubau kann die angrenzende Stadt-Schkür als Maß gelten. Aus Sicht des Denkmalschutzes ist der Umgebungsschutz zu beachten. StD Hinrichs schlägt daher vor, ein weiteres Gespräch mit dem Investor zu führen und einen neuen Entwurf zu verlangen.