Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Ja: 8, Nein: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Verwaltung wird beauftragt,

 

1.    in den zukünftigen Bebauungsplänen Regelungen zur Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen vorzusehen.

 

2.    Bei Änderungen von bestehenden Bebauungsplänen Regelungen zur Gestaltung der nicht überbaubaren Flächen vorzusehen.

 

 


RM Saathoff erläutert die Vorlage.

 

RM Münster berichtet, dass die EBI dieses Ansinnen grundsätzlich positiv sieht. Er fragt nach Alternativen. Ziel ist ein buntes Stadtbild.

 

RM Siebelts wägt die Vor- und Nachteile ab und spricht sich für eine freie Gestaltung der Gärten durch die Bürger aus. Er erinnert an die Grünflächenpflege auf dem Friedhof und der städtischen Anlagen mit Baumscheiben und Schotter.

RM Siebelts spricht sich für eine Beratung in den Fraktionen aus.

 

RM Münster ergänzt, dass es vor dem Hintergrund der Knappheit von Flächen um grundsätzliche Entscheidungen geht. Sicherlich hat die Landwirtschaft in dieser Beziehung ein Privileg. Er spricht sich auch für eine freie Grundstücksgestaltung aus, erinnert jedoch an die große Bedeutung der Artenvielfalt und den Lebensmöglichkeiten von Insekten.

 

Beirat Fokken spricht sich für eine gründliche Vorgehensweise wegen der schützenswerten Natur aus.

 

FBL Kutsche ergänzt, dass bereits in § 9 der Niedersächsischen Bauordnung vieles zu diesem Thema geregelt ist. Sie liest aus dem Abs. 2 des § 9 vor. Zu den bestehenden Bebauungsplänen berichtet FBL Kutsche, dass dort derartige Regelungen nicht vorhanden sind. Derzeit wird von den einschlägigen niedersächsischen Fachbehörden auch davon abgeraten. Gerade bei den Kiesflächen handelt es sich um einen Modetrend, der mittlerweile abebbt, denn auch diese Flächen müssen gepflegt werden. Abschließend berichtet FBL Kutsche, dass eine Überprüfung durch das Bauordnungsamt des Landkreises möglich wäre.

 

Stellv. Vors. Mammen spricht sich dafür aus, in den zukünftigen Bebauungsplänen Hinweise bezüglich der Vorgartengestaltung aufzunehmen. Außerdem soll es Hinweise in den Kaufverträgen geben.

 

Es erfolgt die Abstimmung.