Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

  1. Der vorgestellten Planung wird im Grundsatz zugestimmt.

 

2.    Die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 103 „Mischgebiet an der Auricher Straße (L 8)“ wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

3.    Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

4.       Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Vorhabenträger zu tragen.

 

 


Der Eigentümer und Investor stellt sich vor und berichtet über die Pläne mit der ehemaligen Hofstelle Hüls. Neben der Verlagerung der eigenen Arztpraxis sind weitere Räumlichkeiten für andere Ärzte und für Ärzte zur Ausbildung vorgesehen. Vor dem Hintergrund des jetzigen Praxisstandortes am Herrenwall sind die Themen Stellplätze und Barrierefreiheit zu lösen.

 

Der Architekt erläutert die Grundzüge des Bebauungsplanes mittels Lageplan und den darauf eingezeichneten Gebäuden und Stellplätzen. Weiterhin geht der Planer darauf ein, dass auch nach dem jetzigen Planungsrecht (Innenbereich nach § 34 BauGB) planerisch einiges möglich wäre. Die angestrebte größere Lösung bedingt aber die Aufstellung eines Bebauungsplanes. Grundsätzlich soll es sich um ein Mischgebiet handeln mit den Festsetzungen 0,4 bzw. 0,8 als Maßzahlen. Eine zweigeschossige Bauweise ist vorgesehen.

 

Im Ergebnis wird dieses Vorhaben von allen Fraktionen und Gruppen positiv gesehen. Beirat Willms weist auf die Interessen der AEU hin. Eine Schwächung des Einzelhandels in der Innenstadt sollte nicht entstehen. Das Angebot einer Apotheke oder eines Sanitätshauses an dem Standort sollte möglich sein.

 

Es erfolgt die einstimmige Abstimmung.