Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:


Die Satzung zur 3. Änderung Kurbeitragssatzung der Stadt Esens wird in der vorgelegten Fassung beschlossen.



StD Buß gibt ausführliche Erläuterungen zum bisherigen Ablauf. Der Verwaltungsausschuss hat am 03.12.12 folgende Änderungen zur Beschlussempfehlung vorgeschlagen:

In der Verwaltungsausschusssitzung am 03.12.12 wurde festgelegt, dass eine Abrechnungsweise nach Tagen nicht üblich ist. Weder bei Kurbeitragspflichtigen noch bei Wohnungsgebern, die die Kurbeiträge einziehen, ist eine Akzeptenz zu erwarten. Vielmehr wird durch eine geänderte Abrechnungsweise ein großer Imageschaden befürchtet. Der Verwaltungsausschuss empfiehlt daher, es bei der Abrechnung nach Übernachtungen zu lassen. Das vom Kurverein angestrebte Mehraufkommen an Kurbeiträgen soll durch Anpassung des Kurbeitragssatzes für Personen ab 18 Jahren von 2,50 € auf 2,80 € pro Übernachtung (vorher pro Tag) erreicht werden.


Mit Gesetz vom 09.12.2011 wurde § 10 des Niedersächsischen Kommunalabgabengesetzes (NKAG) geändert. Erstmals haben die Kommunen jetzt eine Grundlage, Kurbeiträge von Tagesgästen nicht mehr erheben zu müssen. Vorher mussten alle relevanten Personen, die sich im Erhebungsgebiet aufhielten, zu Kurbeiträgen herangezogen werden. Mit vertretbaren Mitteln ist dies in einer Festlandkommune nicht erreichbar. Die neue Regelung ermöglicht die Kurbeitragspflicht an die Unterkunftnahme zu binden. Ein finanzieller Nachteil entsteht dem Kurverein durch den Verzicht auf die Veranlagung der Tagesgäste nicht, denn der Tageskurbeitrag wurde mit dem Eintritt in kostenpflichtige Fremdenverkehrseinrichtungen abgegolten. Diese Einnahmen bleiben nach wie vor. Somit bleibt eine Erhöhung des Beitragssatzes für Personen ab 18 Jahren von 2,50 € auf 2,80 € pro Übernachtung. Zudem bleibt die Abrechnungsweise nach Übernachtungen.


RM Saathoff erwähnt, dass der Fremdenverkehr für unsere Region lebenswichtig ist. Mittlerweile gibt es eine immer größere Konkurrenz und ein anderes Anspruchsdenken. Der Kurverein ist bemüht, mit dem verfügbaren Geld gewissenhaft und sorgfältig umzugehen. In die Therme muss viel investiert werden, obwohl diese erst 20 Jahre alt ist. Auch das Bad muss instand gesetzt werden. Zudem wird mit dem Strandportal nur wenig eingenommen. Er verweist auf Fehler, die in der Vergangenheit begangen wurden. Die zukünftigen Aufgaben sind immens, Investitionen sind notwendig. RM Staudacher erwähnt, dass mit den Kurbeiträgen mehr Geld erwirtschaftet werden muss. Eine Kurbeitragspflicht tagesweise würde die Kurzurlauber treffen. Einen richtigen Weg zu finden ist sicherlich schwierig. RM Schultz stellt heraus, dass eine Umstellung auf eine tageweise Abrechnung nicht in Frage kommt. Eine moderate Erhöhung des Kurbeitrages ist akzeptabel. Wichtig ist, das der Beitrag für Jugendliche und Kinder nicht erhöht wird. Außerdem muss der Fremdenverkehrsbeitrag unangetastet bleiben. Dem Winterkurbeitrag kann er zwar zustimmen, es muss aber ein adäquates Angebot geschaffen werden. Stv. BM Mammen erwähnt, dass nur durch das Angebot Nordseetherme und ein zusätzliches Angebot im Bereich Handel/Gatronomie der Winterkurbeitrag akzeptabel wird. Die tageweise Abrechnung des Kurbeitrages ist nicht durchsetzbar. Daher ist eine Erhöhung auf 2,80 € notwendig. Ohne zusätzliche Mittel werden Investitionen in der Zukunft nicht mehr möglich sein. Für die EBI stellt RM Reents heraus, dass diese die tageweise Abrechnung immer skeptisch gesehen hat. Eine moderate Erhöhung ist sicherlich notwendig. Nach außen hin ist es wichtig, für Kinder und Jugendliche keine Erhöhung vorzusehen. RM Kröger stellt heraus, dass die moderate Erhöhung der richtige Weg sei. Durch die tageweise Abrechnung könnte ein schlechtes Image entstehen. Eine betriebswirtschaftliche Untersuchung der Therme ist für ihn sehr wichtig.