Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:


  1. Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten Auslegung des Entwurfs des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße / Siebet-Attena-Straße“ vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft.


    2. Der vorhabenbezogene Bebauungsplan Nr. 73 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße / Siebet-Attena-Straße“ (Vorhaben und Erschließungsplan) im beschleunigten Verfahren gemäß § 13a BauGB mit den textlichen Festsetzungen wird gemäß § 10 BauGB mit der gemäß § 9 Abs. 8 BauGB als Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

    3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes (Vorhaben- und Erschließungsplan) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.



RM Hedlefs bittet hinsichtlich der Stellungnahme von Iggena/Reuter darauf zu achten, dass eine Lärmschutzmauer in Form von Pflanzsteinen eingerichtet wird. Hier ist eine hohe Lärmbelästigung zu erwarten. StD Buß weist darauf hin, dass hier bereits einvernehmliche Lösungen erzielt wurden.