Beschlussvorschlag:

1.    Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplans Nr. 36 "Flack / Nobiskruger Weg" der Stadt Esens wird beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

3.    Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden Kosten hat der Vorhabenträger zu tragen.

 

 

 

 

 

 


Der Planer erläutert die Sitzungsvorlage.