FBL Hormann erläutert die Vorlage. In den
Kindertagesstätten der Samtgemeinde Esens werden vermehrt unter 3-jährige
Kinder angemeldet. Wenn diese nicht in einer Krippengruppe (zur Zeit nur in der
„Eisenbahn“ möglich) untergebracht werden, kommen die Kinder in Regelgruppen.
Diese werden dann zu altersübergreifenden Gruppen, wodurch sich, je nach Anzahl
der U3-Kinder der Betreuungsschlüssel ändert. Die Betreuung der Kleinsten ist
wesentlich intensiver als bei größeren Kindern. Eine Verbesserung des Betreuungsschlüssels
wäre es somit, dass eine 3. Kraft fest mit in die jeweiligen Gruppen kommen
würde. Die damit verbundenen Veränderungen und auch Kosten wurden im Vorfeld
dieser Sitzung im dafür gebildeten Arbeitskreis besprochen. Die in der Vorlage
aufgeführte erste Variante war das Ergebnis des Arbeitskreises, allerdings ohne
konkrete Angabe der Kostensituation. Die 2. Variante wurde als
Alternativvorschlag entwickelt. Der Landkreis Wittmund ist bislang noch nicht
von dieser angedachten Verbesserung des Betreuungsschlüssels unterrichtet
worden. Die entstehenden Kosten würden bei seiner Zustimmung zu 2/3 Drittel vom
Landkreis Wittmund getragen werden. Es wird beschlossen, dass sich der
Arbeitskreis erneut trifft, um beide Varianten zu besprechen. Außerdem soll der
Landkreis Wittmund um Zustimmung gebeten werden.
Grundsätzlich besteht Konsens dahingehend, dass bei
Finanzierbarkeit die 1. Variante zum Tragen kommen sollte.