Sitzung: 20.11.2019 Ausschuss für Finanzen und Stadtwerke
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/333/2019
Beschlussvorschlag:
Die Beitragskalkulationen der Jahre 2015 bis
2020 für die Erhebung von Gäste- und Tourismusbeiträgen und die
Maßstabsermittlung und die Kalkulationsgrundlagen werden als Grundlage für die
Erhebung von Gäste- und Tourismusbeiträgen zu eigen gemacht. Die Satzungen zur
5. Änderung der Gästebeitragssatzung und zur 3. Änderung
Tourismusbeitragssatzung werden in den beigefügten Fassungen beschlossen.
FBL Hormann erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage
und insbesondere die Bedeutung der Begriffe Vorteils- und Gewinnsatz. Diese
prozentualen Komponenten dienen zusammen mit dem Beitragssatz der Berechnung
des Tourismusbeitrages. Grundlage hierfür ist der (steuerbare) Umsatz des
Beitragspflichtigen. Der Beitragssatz wurde nach der vorgelegten Kalkulation
von 10,90 % auf 9,12 % gesenkt.
RM Willms merkt an, dass die Gesamtheit der
Beitragspflichtigen nicht schlechter gestellt wird. Durch die geänderten Gewinnsätze
werden allerdings einzelne Beitragspflichtige entsprechend mehr oder auch
weniger Beiträge zahlen.
RM Reents erkundigt sich nach dem Turnus einer solchen
Kalkulation. FBL Hormann erläutert, dass die Verwaltung stets die Kalkulation
überprüft. Grundsätzlich ist alle 3 – 5 Jahre eine solche Kalkulation
vorzunehmen.
Die Beitragskalkulation der Jahre 2015 - 2020 wird einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.