Beschlussvorschlag:

 

Die Beitragskalkulationen der Jahre 2015 bis 2020 für die Erhebung von Gäste- und Tourismusbeiträgen und die Maßstabsermittlung und die Kalkulationsgrundlagen werden als Grundlage für die Erhebung von Gäste- und Tourismusbeiträgen zu eigen gemacht. Die Satzungen zur 5. Änderung der Gästebeitragssatzung und zur 3. Änderung Tourismusbeitragssatzung werden in den beigefügten Fassungen beschlossen.

 


FBL Hormann erläutert ausführlich die Sitzungsvorlage und insbesondere die Bedeutung der Begriffe Vorteils- und Gewinnsatz. Diese prozentualen Komponenten dienen zusammen mit dem Beitragssatz der Berechnung des Tourismusbeitrages. Grundlage hierfür ist der (steuerbare) Umsatz des Beitragspflichtigen. Der Beitragssatz wurde nach der vorgelegten Kalkulation von 10,90 % auf 9,12 % gesenkt.

 

RM Willms merkt an, dass die Gesamtheit der Beitragspflichtigen nicht schlechter gestellt wird. Durch die geänderten Gewinnsätze werden allerdings einzelne Beitragspflichtige entsprechend mehr oder auch weniger Beiträge zahlen.

 

RM Reents erkundigt sich nach dem Turnus einer solchen Kalkulation. FBL Hormann erläutert, dass die Verwaltung stets die Kalkulation überprüft. Grundsätzlich ist alle 3 – 5 Jahre eine solche Kalkulation vorzunehmen.

 

Die Beitragskalkulation der Jahre 2015 - 2020 wird einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.