Ursprünglich war vorgesehen, hier eine Außenbereichssatzung aufzustellen. Im weiteren Verfahren wurde dann vom Landkreis eine Innenbereichssatzung angeregt. Nach dem jetzigen Sachstand ist im Bereich der Trinkwasserschutzzone II gar keine Entwicklung möglich. Sollte dennoch ein einzelnes Vorhaben in diesem Bereich durchgeführt oder erweitert werden, müsste dies im Einzelfall mit den zuständigen Behörden und dem OOWV besprochen werden. Die geplante 136. Änderung des Flächennutzungsplanes braucht demnach nicht zu erfolgen. Eine entsprechende Sitzungsvorlage zur Aufhebung der 136. Änderung folgt.

 

Auf Nachfrage von RM Eschen zu einer möglichen Erweiterung des Kindergartens erläutert StPL von Rahden, dass auch hier bei Bedarf konkrete Abstimmungsgespräche zu führen sind. Der am Spajeweg vorhandene Bebauungsplan liegt nicht in der Schutzzone II.

 

RM Münster unterstreicht die Wichtigkeit des Wasserschutzgebietes in diesem Bereich.