Mit der Ergänzung von RM Reents fasst der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die Beitragskalkulationen der Jahre 2015 bis 2020 für die Erhebung von Gäste- und Tourismusbeiträgen die Maßstabsermittlung und die Kalkulationsgrundlagen werden als Grundlage für die Erhebung von Gäste- und Tourismusbeiträgen zu eigen gemacht. Die Satzungen zur 5. Änderung der Gästebeitragssatzung und zur 3. Änderung Tourismusbeitragssatzung werden in den beigefügten Fassungen beschlossen.

Die Kalkulation soll alle 3 Jahre überprüft werden.

 


RM Reents erklärt, dass er der Vorlage grundsätzlich zustimmen wird. Er hat bereits in der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses darum gebeten, dass die Beitragskalkulation statt alle 5 Jahre nunmehr alle 3 Jahre überprüft werden soll. Somit wäre die nächste Kalkulation im Jahr 2022 fällig.