Mit der Ergänzung
von RM Reents fasst der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
Die Beitragskalkulationen der Jahre 2015 bis
2020 für die Erhebung von Gäste- und Tourismusbeiträgen die Maßstabsermittlung
und die Kalkulationsgrundlagen werden als Grundlage für die Erhebung von Gäste-
und Tourismusbeiträgen zu eigen gemacht. Die Satzungen zur 5. Änderung der
Gästebeitragssatzung und zur 3. Änderung Tourismusbeitragssatzung werden in den
beigefügten Fassungen beschlossen.
Die Kalkulation soll alle 3 Jahre überprüft
werden.
RM Reents erklärt, dass er der Vorlage grundsätzlich zustimmen wird. Er hat bereits in der vergangenen Sitzung des Finanzausschusses darum gebeten, dass die Beitragskalkulation statt alle 5 Jahre nunmehr alle 3 Jahre überprüft werden soll. Somit wäre die nächste Kalkulation im Jahr 2022 fällig.