Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

1.    Der Samtgemeindeausschuss beschließt die 135. Änderung des Flächennutzungsplanes der Samtgemeinde Esens, hier: Umwandlung von Fläche für die Landwirtschaft in eine Wohnbaufläche. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 Satz 2 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, eine frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 Satz 1 BauGB vorzunehmen und eine frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB durchzuführen.

 


StLP von Rahden erläutert die Vorlage.

 

RM Münster fragt nach der angesprochenen Beschwerde bei der Kommunalaufsicht. Hierzu erläutert SGBM Hinrichs, dass der Beschluss heute auf der Samtgemeindeebene gefasst werden kann. Man wird abwarten, was die Eingabe beim Landkreis bringt. Zu gegebener Zeit wird der Rat informiert.

 

RM Peters weist darauf hin, dass die Zusammenarbeit mit Investoren oder besser gesagt Erschließungsträgern in der Vergangenheit mit anderen Gemeinden recht gut verlaufen ist. Grundsätzlich unterstützt die Samtgemeinde die Planung der einzelnen Mitgliedsgemeinden.

 

Es erfolgt die Abstimmung.