Eine Anwohnerin aus der Gemeinde Stedesdorf weist darauf hin, dass bezüglich des TOP 7 "135. Änderung des Flächennutzungsplanes - Darstellung einer Wohnbaufläche im Bereich Hoher Weg, Gemarkung Mamburg, Gemeinde Stedesdorf" (Vorlage SG/199/2019) gegen die Gemeinde Stedesdorf eine Kommunalaufsichtsbeschwerde beim Landkreis eingereicht wurde. Hierbei geht es um die Ratsentscheidung der Gemeinde Stedesdorf, möglicherweise unter falschen Voraussetzungen den Aufstellungsbeschluss für den Bebauungsplan am Hohen Weg getroffen zu haben. Es handelt sich um zwei Kommunalaufsichtsbeschwerden.

 

SGBM Hinrichs erklärt hierzu, dass Kenntnis über eine Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Samtgemeinde vorhanden ist, der Beschluss der Gemeinde Stedesdorf für die Aufstellung des Bebauungsplanes am Hohen Weg liegt vor. Insoweit kann heute eine Beschlussfassung zu TOP 7 erfolgen.

 

Die Anwohnerin ergänzt, dass aus ihrer Sicht für die gesamte Bauleitplanung kein vollwertiges städtebauliches Konzept vorliegt. Zudem wird die Verwirklichung mit einem privaten Investor als schwierig und letztlich sozial unverträglich angesehen.

 

SGMB Hinrichs erwidert, dass es sich bei der Bauleitplanung primär um eine Entscheidung der Gemeinde Stedesdorf handelt und erläutert die Funktion der Samtgemeinde bezüglich des Flächennutzungsplanes. Er weist zudem darauf hin, dass der Einsatz eines Erschließungsträgers durchaus üblich ist.