Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Einstimmige Beschlussempfehlung:

1.      Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße/ Burgstraße/ Flack“ wird mit dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

 

2.      Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage und berichtet, dass der ganze Geltungsbereich des Bebauungsplanes jetzt in den Genuss der aktuellen Baunutzungsverordnung kommt.

 

StD Hinrichs ergänzt, dass die zum Verkauf stehende Liegenschaft der ehemaligen Apotheke in der Steinstraße im rückwärtigen Bereich mit Wohnungen bebaut werden soll. In diesem Zusammenhang soll das Kerngebiet in ein Allgemeines Wohngebiet umgewandelt werden.

 

RM Mammen und RM Siebelts sehen die Ansätze zur Änderung des Bebauungsplanes positiv.

 

RM Münster unterstützt grundsätzlich das Ansinnen, mahnt aber, nicht zu viel zu verdichten, da auch Grünflächen im Stadtbereich sehr wichtig sind.