Beschluss: abweichender Beschluss

Abstimmung: Ja: 9, Nein: 0, Enthaltungen: 1

Abweichende Beschlussempfehlung:

1.    Die Aufstellung der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 54 „Münkenlander Weg“ wird mit dem in der Anlage dargestellten Geltungsbereich beschlossen. Das Verfahren ist im beschleunigten Verfahren (Bebauungsplan der Innenentwicklung gemäß § 13 a BauGB) durchzuführen. Der Beschluss ist gemäß § 2 Abs. 1 BauGB ortsüblich bekannt zu machen.

2.    Die Verwaltung wird beauftragt, die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 bzw. § 4 Abs. 2 BauGB in Verbindung mit § 13 BauGB durchzuführen.

 

      3.  Anfallende Planungsaufwendungen sowie alle weiteren damit einhergehenden

           Kosten hat der Vorhabenträger zu tragen.

 

 


RM Siebelts verlässt aufgrund verwandtschaftlicher Beziehung zum Investor den Sitzungstisch.

 

StPL von Rahden erläutert die Vorlage.

 

Auf Nachfrage von RM Münster zur Lage der Kompensationsfläche südlich der Dornumer Straße berichtet StD Hinrichs, dass der Eigentümer am Münkenlander Weg über Flächen an der Dornumer Straße verfügt. Zudem seien südlich der Dornumer Straße bisher keine Planungen seitens der Stadt vorgesehen.

 

RM Mammen regt an, die festgesetzte Firsthöhe von 9,50 m auf 9,00 m zu reduzieren.

StPL von Rahden wird dies mit dem Planer klären.

 

Es erfolgt die Abstimmung (einstimmig mit 1 Enthaltung), wobei die Änderung der Firsthöhe einbegriffen ist.