Sitzung: 26.02.2020 Samtgemeinderat
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Abstimmung: Enthaltungen: 1
Vorlage: SG/240/2020
Beschlussvorschlag:
Die Samtgemeinde Esens regt gegenüber dem Land Niedersachsen
eine Modifizierung der Regelungen zum Mitwirkungsverbot in § 41 NKomVG an. Die
derzeit in Abs. 3 formulierte Nichtanwendung des Mitwirkungsverbotes bei der
Beratung und Entscheidung über Rechtsnormen sollte entfallen. Darüber hinaus
sollte das Mitwirkungsverbot auch dann gelten, wenn der ehrenamtlich Tätige
Gesellschafter einer Kapital- oder Personengesellschaft ist, die an der
Entscheidung der Angelegenheit ein wirtschaftliches oder besonderes
persönliches Interesse hat.
SGBM Hinrichs erläutert kurz den Beschlussvorschlag und die Regelung zum Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG.
Er erhofft sich durch die angeregte Änderung des Mitwirkungsverbotes mehr Transparenz für die Bevölkerung, eine gewisse Sicherheit auf allen Seiten und auch mehr Akzeptanz der Bürger für die eine oder andere Planung. Man wisse natürlich nicht, ob der Vorschlag der Samtgemeinde Esens landesweite Unterstützung erfahren wird, aber einen Versuch sei es trotzdem wert.
RM Saathoff bedankt sich bei SGBM Hinrichs und hofft auf landesweite Unterstützung.
RM Reents begrüßt den Beschlussvorschlag ebenfalls außerordentlich und betont seine Zustimmung.