Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Abstimmung: Enthaltungen: 1

Beschlussvorschlag:

 

Die Samtgemeinde Esens regt gegenüber dem Land Niedersachsen eine Modifizierung der Regelungen zum Mitwirkungsverbot in § 41 NKomVG an. Die derzeit in Abs. 3 formulierte Nichtanwendung des Mitwirkungsverbotes bei der Beratung und Entscheidung über Rechtsnormen sollte entfallen. Darüber hinaus sollte das Mitwirkungsverbot auch dann gelten, wenn der ehrenamtlich Tätige Gesellschafter einer Kapital- oder Personengesellschaft ist, die an der Entscheidung der Angelegenheit ein wirtschaftliches oder besonderes persönliches Interesse hat.

 

 


SGBM Hinrichs erläutert kurz den Beschlussvorschlag und die Regelung zum Mitwirkungsverbot nach § 41 NKomVG.

Er erhofft sich durch die angeregte Änderung des Mitwirkungsverbotes mehr Transparenz für die Bevölkerung, eine gewisse Sicherheit auf allen Seiten und auch mehr Akzeptanz der Bürger für die eine oder andere Planung. Man wisse natürlich nicht, ob der Vorschlag der Samtgemeinde Esens landesweite Unterstützung erfahren wird, aber einen Versuch sei es trotzdem wert.

 

RM Saathoff bedankt sich bei SGBM Hinrichs und hofft auf landesweite Unterstützung.

 

RM Reents begrüßt den Beschlussvorschlag ebenfalls außerordentlich und betont seine Zustimmung.