Beschlussvorschlag:
Der
Samtgemeinderat nimmt die Prüfungsmitteilung (Schlussbericht) des
Landesrechnungshofes über die überörtliche Kommunalprüfung der Samtgemeinde
Esens vom 22.11.2019 gem. §§ 1 bis 4 NKPG mit den Anmerkungen der Verwaltung in
der Vorlage zur Kenntnis. Nach § 5 Abs. 2 NKPG ist die Prüfungsmitteilung an
sieben Werktagen öffentlich auszulegen.