Beschluss: einstimmig beschlossen

Sodann fasst der Rat einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Esens beschließt, die in dem beigefügten Lageplan kenntlich gemachten Straßen gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen.

 

Die Widmung ist gemäß § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich bekannt zu machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.

 

 


RM Saathoff nimmt Bezug auf die in der vergangenen Sitzung des Verwaltungsausschusses gestellte Frage, wem die Flächen gehören. Hierzu teilt FBL Kutsche mit, dass die Flächen der Stadt Esens gehören. Lediglich die Gräben gehören der Deich- und Sielacht. Hierfür wurde bereits eine Genehmigung der Deich- und Sielacht eingeholt.

 

RM Wieting nimmt Bezug auf das Ende des Radweges am Bokumer Weg. Aufgrund der hohen Hecke ist es dort sehr unübersichtlich. BM Emken bestätigt dies. Sie schlägt vor, dass der Weg an dieser Stelle ausgeweitet wird. Dies bietet den Radfahrern eine bessere Einsicht beim Abbiegen.