Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Die städtischen Vertreter werden für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung angewiesen, der Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 16 Jahresabschluss in der nachstehenden Fassung zuzustimmen:

 

(6) Die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung bestimmt sich nach den Vorschriften über die Jahresabschlüsse bei Eigenbetrieben; als zuständiges Rechnungsprüfungsamt wird das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wittmund bestimmt.