Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
Die städtischen
Vertreter werden für die Beschlussfassung in der Gesellschafterversammlung
angewiesen, der Ergänzung des Gesellschaftsvertrages in § 16 Jahresabschluss in
der nachstehenden Fassung zuzustimmen:
(6) Die Durchführung einer Jahresabschlussprüfung bestimmt sich nach den
Vorschriften über die Jahresabschlüsse bei Eigenbetrieben; als zuständiges
Rechnungsprüfungsamt wird das Rechnungsprüfungsamt des Landkreises Wittmund
bestimmt.