Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

.Beschlussvorschlag:

1. Dem anliegenden Bebauungsplan-Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes         Nr. 100 „Hartwarder Straße West“ wird zugestimmt.

 

2. Auf der Basis soll die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Vorlage und teilt zusätzlich mit, dass der Generalentwässerungsplan durch die Firma Born und Ermel fertiggestellt worden ist.
Das Oberflächenentwässerungskonzept ist noch nicht fertig. Eine Vermessung der Topographie und eine Grenzfeststellung sind erfolgt. Eine artenschutzrechtliche Prüfung wird durch Herrn Rosskamp durchgeführt.
Bei dieser Prüfung wird die Anzahl der Fledermäuse in 3 Zeiträumen erfasst.
Diese artenschutzrechtliche Prüfung muss für die Auslegung vorliegen.
Mit der Auslegung kann somit erst im Herbst, nach Fertigstellung der artenschutzrechtlichen Prüfung, begonnen werden.
Anfang Juni starten die archäologischen Grabungen der Ostfriesischen Landschaft.

 

StPL von Rahden berichtet, dass die angefügte Planzeichnung nicht mehr aktuell ist.
Es sind die Grünstreifen entfernt worden, da die ursprünglich dort vermuteten Bäume  nicht mehr im Planungsgebiet liegen.

 

StPL von Rahden berichtet, dass es für das Grundstück Leinerstift noch zu klären ist, ob es bei einer Gebäudehöhe von 11 m bleiben und die Dachneigung auf 20 Grad reduziert werden kann. In diesem Zusammenhang schlägt RM Saathoff vor, diesen Punkt  in den Fraktionen zu beraten.


Zusätzlich regt RM Saathoff an,  in dem nördlichen Bereich möglicherweise Mietwohnungen mittels Doppelhäuser oder Dreifamilienhäuser  zu errichten, da eine erhöhte Nachfrage für Mietwohnungen in Esens besteht.

 

RM Münster unterstützt den Vorschlag von RM Saathoff, einen bestimmten Bereich mit Mietwohnungen festzusetzen.

 

Es wird sich darauf verständigt, die GRZ von 0,3 auf 0,4 zu erhöhen.


Weiterhin erkundigt sich RM Münster, ob bei der artenschutzrechtlichen Prüfung auch Amphibien und Reptilien untersucht werden. StPL von Rahden bejaht dieses.

 

RM Münster erkundigt sich nach dem Umgang mit den Bäumen und fragt nach der Position des Regenrückhaltebeckens.

StPL von Rahden weist darauf hin, dass die Bäume außerhalb des Planungsgebietes stehen und das Regenrückhaltebecken, wie in der Planzeichnung dargestellt,  geplant ist.

RM Münster gibt zu bedenken, dass Reptilien gerne wandern und möglicherweise den Teich zwischen dem Feuerwehrgrundstück und der Jugendherberge als Ziel nehmen. Aus diesem Grund regt RM Münster die Überlegung an, ob das Regenrückhaltebecken weiter nördlich in der Nähe dieses Teiches positioniert werden sollte.

 

Beirat Ubben merkt noch an, dass eine Anbaugrenze von 5 m anstatt der dargestellten 7 m in Richtung der Landesstraße ausreichend ist und somit noch mehr Grundstücksfläche gewonnen wird.

 

StD Hinrichs appelliert an die Mitglieder des Bauausschusses, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen und über die vorgebrachten Änderungen dann endgültig im Verwaltungsausschuss zu beraten.