Sitzung: 27.05.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/371/2020/1
.Beschlussvorschlag:
1. Dem anliegenden
Bebauungsplan-Vorentwurf zur Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 100 „Hartwarder Straße West“ wird
zugestimmt.
2.
Auf der Basis soll die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gem. § 3
Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger
öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1 BauGB durchgeführt werden.
StPL von Rahden erläutert die Vorlage und teilt zusätzlich mit, dass der
Generalentwässerungsplan durch die Firma Born und Ermel fertiggestellt worden
ist.
Das Oberflächenentwässerungskonzept ist noch nicht fertig. Eine Vermessung der
Topographie und eine Grenzfeststellung sind erfolgt. Eine artenschutzrechtliche
Prüfung wird durch Herrn Rosskamp durchgeführt.
Bei dieser Prüfung wird die Anzahl der Fledermäuse in 3 Zeiträumen erfasst.
Diese artenschutzrechtliche Prüfung muss für die Auslegung vorliegen.
Mit der Auslegung kann somit erst im Herbst, nach Fertigstellung der
artenschutzrechtlichen Prüfung, begonnen werden.
Anfang Juni starten die archäologischen Grabungen der Ostfriesischen
Landschaft.
StPL von Rahden berichtet, dass die angefügte Planzeichnung nicht mehr
aktuell ist.
Es sind die Grünstreifen entfernt worden, da die ursprünglich dort vermuteten
Bäume nicht mehr im Planungsgebiet
liegen.
StPL von Rahden berichtet, dass es für das Grundstück Leinerstift noch
zu klären ist, ob es bei einer Gebäudehöhe von 11 m bleiben und die Dachneigung
auf 20 Grad reduziert werden kann. In diesem Zusammenhang schlägt RM Saathoff
vor, diesen Punkt in den Fraktionen zu
beraten.
Zusätzlich regt RM Saathoff an, in dem
nördlichen Bereich möglicherweise Mietwohnungen mittels Doppelhäuser oder
Dreifamilienhäuser zu errichten, da eine
erhöhte Nachfrage für Mietwohnungen in Esens besteht.
RM Münster unterstützt den Vorschlag von RM Saathoff, einen bestimmten
Bereich mit Mietwohnungen festzusetzen.
Es wird sich darauf verständigt, die GRZ von 0,3 auf 0,4 zu erhöhen.
Weiterhin erkundigt sich RM Münster, ob bei der artenschutzrechtlichen Prüfung
auch Amphibien und Reptilien untersucht werden. StPL von Rahden bejaht dieses.
RM Münster erkundigt sich nach dem Umgang mit den Bäumen und fragt nach
der Position des Regenrückhaltebeckens.
StPL von Rahden weist darauf hin, dass die
Bäume außerhalb des Planungsgebietes stehen und das Regenrückhaltebecken, wie
in der Planzeichnung dargestellt,
geplant ist.
RM Münster gibt zu bedenken, dass Reptilien
gerne wandern und möglicherweise den Teich zwischen dem Feuerwehrgrundstück und
der Jugendherberge als Ziel nehmen. Aus diesem Grund regt RM Münster die
Überlegung an, ob das Regenrückhaltebecken weiter nördlich in der Nähe dieses
Teiches positioniert werden sollte.
Beirat Ubben merkt noch an, dass eine
Anbaugrenze von 5 m anstatt der dargestellten 7 m in Richtung der Landesstraße
ausreichend ist und somit noch mehr Grundstücksfläche gewonnen wird.
StD Hinrichs appelliert an die Mitglieder des Bauausschusses, die frühzeitige Beteiligung der Behörden und sonstiger Träger öffentlicher Belange zu beschließen und über die vorgebrachten Änderungen dann endgültig im Verwaltungsausschuss zu beraten.