Das Protokoll Nr. 24 zum öffentlichen Teil  wird mit der Änderung zu Top 6 (Vorlage ST/371/2020/1) bei einer Enthaltung genehmigt.

 

RM Münster erkundigte sich bei der letzten Sitzung, ob bei der artenschutzrechtlichen Prüfung auch Amphibien und Libellen untersucht werden.

Weiterhin gab RM Münster zu bedenken, dass Amphibien gerne wandern und möglicherweise den Teich zwischen dem Feuerwehrgrundstück und der Jugendherberge als Ziel nehmen.

[Anm. der Verwaltung: StPL von Rahden korrigiert ihre in der Sitzung am 27.05.2020 getätigte Aussage. Bei der artenschutzrechtlichen Prüfung werden Fledermäuse, Brutvögel und Amphibien, aber keine Libellen erfasst.]