Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.       Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Einfachen Bebauungsplanes Nr. 97A „Steuerung von Spielhallen in der Innenstadt von Esens (Sammeländerung der Bebauungspläne Nr. 25, Nr. 26b, Nr. 27 nebst 1. und 2. Änderung, Nr. 28 nebst 1. Änderung, Nr. 29 nebst 1. und 2. Änderung, Nr. 30, Nr. 44) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.       Der Einfache Bebauungsplanes Nr. 97A „Steuerung von Spielhallen in der Innenstadt von Esens (Sammeländerung der Bebauungspläne Nr. 25, Nr. 26b, Nr. 27 nebst 1. und 2. Änderung, Nr. 28 nebst 1. Änderung, Nr. 29 nebst 1. und 2. Änderung, Nr. 30, Nr. 44) im vereinfachten Verfahren gemäß § 13 wird gemäß § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 97 A nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.       Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.