Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
1. Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und
§ 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Einfachen Bebauungsplanes Nr. 97A „Steuerung von Spielhallen in der Innenstadt
von Esens (Sammeländerung der Bebauungspläne Nr. 25, Nr. 26b, Nr. 27 nebst 1.
und 2. Änderung, Nr. 28 nebst 1. Änderung, Nr. 29 nebst 1. und 2. Änderung, Nr.
30, Nr. 44) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB
mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt
den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen
Beschlussvorschlägen zu.
2. Der Einfache Bebauungsplanes Nr. 97A
„Steuerung von Spielhallen in der Innenstadt von Esens (Sammeländerung der
Bebauungspläne Nr. 25, Nr. 26b, Nr. 27 nebst 1. und 2. Änderung, Nr. 28 nebst
1. Änderung, Nr. 29 nebst 1. und 2. Änderung, Nr. 30, Nr. 44) im vereinfachten
Verfahren gemäß § 13 wird gemäß § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten
Begründung als Satzung beschlossen.
3. Die Verwaltung wird mit der Einleitung der
für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 97 A nach § 10 BauGB
erforderlichen Schritte beauftragt.
4. Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt
zu machen.