Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.       Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Einfachen Bebauungsplans Nr. 97 B „Steuerung von Spielhallen in der Innenstadt von Esens (in Gebieten gem. § 34 BauGB)“ nach § 9 Abs. 2b BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.       Der Einfache Bebauungsplan Nr. 97 B „Steuerung von Spielhallen in der Innenstadt von Esens (in Gebieten gem. § 34 BauGB)“ nach § 9 Abs. 2b BauGB im vereinfachten Verfahren gem. § 13 BauGB wird gemäß § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

 

3.       Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 97 B nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.       Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.