Der Rat fasst
einstimmig folgenden Beschluss:
Der Rat der Stadt
Esens beschließt, die in dem beigefügten Lageplan kenntlich gemachte Straße gemäß § 6 des Niedersächsischen
Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die überholte
Karteikarte ist aus dem Straßenbestandsverzeichnis zu entfernen.
Die Widmung ist
gemäß § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich bekannt zu
machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.