Beschluss: einstimmig beschlossen

Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

Der Rat der Stadt Esens beschließt, die in dem beigefügten Lageplan kenntlich gemachte  Straße gemäß § 6 des Niedersächsischen Straßengesetzes für den öffentlichen Verkehr zu widmen. Die überholte Karteikarte ist aus dem Straßenbestandsverzeichnis zu entfernen.

 

Die Widmung ist gemäß § 6 Abs. 3 des Niedersächsischen Straßengesetzes öffentlich bekannt zu machen und mit einer Rechtsbehelfsbelehrung zu versehen.