Sitzung: 21.09.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/395/2020
Beschlussvorschlag:
1.
Die
im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten
öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet
Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße/ Siebet-Attena-Straße“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
§ 13 a BauGB) im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage
aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten
Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 92 „Sondergebiet Verbrauchermarkt
Bürgermeister-Becker-Straße/ Siebet-Attena-Straße“ (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4
BauGB wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als
Satzung beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Verbrauchermarkt
Bürgermeister-Becker-Straße/Siebet-Attena-Straße“ nach § 10 BauGB
erforderlichen Schritte beauftragt.
4.
Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Als nennenswerte Punkte zu den eingegangenen Stellungnahmen führt StPL von
Rahden die Stellungnahme der Nachbarschaft an.
Sie teilt mit, dass die hierzu geäußerten Bedenken zu dem Schallschutzgutachten
widerlegt werden konnten.
Ebenfalls konnte laut StPL von Rahden widerlegt werden, dass keine übermäßige
Bodenversiegelung stattfindet
Bezüglich der Einhaltung der Ruhezeiten, teilt StPL von Rahden mit, dass dieser
Punkt keine Verbindung zur Bauleitplanung hat, sondern der Zuständigkeit des
Ordnungsamtes obliegt.
Weiterhin erklärt StPL von Rahden, dass die Untere Naturschutzbehörde die
Allgemeine Vorprüfung akzeptiert hat.
Laut StPL von Rahden werden im Bebauungsplan noch kleine redaktionelle
Änderungen vorgenommen.
Abschließend teilt Sie mit, dass der Bebauungsplan am Ende des Monats im
Amtsblatt des Landkreises Wittmund erscheinen soll und dann rückwirkend zum
30.08.2019 Rechtskraft erlangt.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.