Sitzung: 21.09.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/396/2020
Beschlussvorschlag:
1.
Die
im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten
öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29
„Steinstraße, Burgstraße, Flack“ der Stadt Esens als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten
Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden
gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis
geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der
Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.
Die
2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ der
Stadt Esens als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren
gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten
Begründung als Satzung beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 2. Änderung
des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ nach § 10 BauGB
erforderlichen Schritte beauftragt.
4.
Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Die eingegangen Stellungnahmen führen laut StPL von Rahden nicht dazu, dass
eine erneute Auslegung erfolgen muss. Es erfolgen nur redaktionelle Änderungen.
Der Verlauf der Richtfunktrasse wird als Hinweis mit in den Bebauungsplan
aufgenommen.
Das LGLN wird neue Bestandsvermessung im Bereich des
Bebauungsplans durchführen. Außerdem berichtet StPL von Rahden, dass die untere
Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittmund die Bauausführung des
Antragsstellers begleitet.
Abschließend teilt StPL von Rahden mit, dass der Bebauungsplan Ende September
im Amtsblatt des Landkreises Wittmund erscheinen soll und somit die Rechtskraft
erlangt.
RM Münster erkundigt sich nach den einzuhaltenden Grenzen in dem Bebauungsplan.
StPL von Rahden erklärt daraufhin, dass die Gesetzeslage sich nach der
Baunutzungsverordnung mit Stand vom 21.11.2017 richtet.
RM Münster fragt zu dem noch nach, ob der ehemalige Weg bestehen bleibt.
StD Hinrichs teilt bezüglich der Anfrage von RM Münster mit, dass noch
Verhandlungen ausstehen.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst.