Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung

Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ der Stadt Esens als Bebauungsplan  der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ der Stadt Esens als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


 

StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Die eingegangen Stellungnahmen führen laut StPL von Rahden nicht dazu, dass eine erneute Auslegung erfolgen muss. Es erfolgen nur redaktionelle Änderungen. Der Verlauf der Richtfunktrasse wird als Hinweis mit in den Bebauungsplan aufgenommen.

Das LGLN wird neue Bestandsvermessung im Bereich des Bebauungsplans durchführen. Außerdem berichtet StPL von Rahden, dass die untere Denkmalschutzbehörde des Landkreises Wittmund die Bauausführung des Antragsstellers begleitet.
Abschließend teilt StPL von Rahden mit, dass der Bebauungsplan Ende September im Amtsblatt des Landkreises Wittmund erscheinen soll und somit die Rechtskraft erlangt.

RM Münster erkundigt sich nach den einzuhaltenden Grenzen in dem Bebauungsplan.

StPL von Rahden erklärt daraufhin, dass die Gesetzeslage sich nach der Baunutzungsverordnung mit Stand vom 21.11.2017 richtet.

 



RM Münster fragt zu dem noch nach, ob der ehemalige Weg bestehen bleibt.

StD Hinrichs teilt bezüglich der Anfrage von RM Münster mit, dass noch Verhandlungen ausstehen.

Der Beschluss wird einstimmig gefasst.