Beschlussvorschlag:
1.
Die
im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten
öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet
Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße/ Siebet-Attena-Straße“
(Bebauungsplan der Innenentwicklung gem.
§ 13 a BauGB) im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB vorgebrachten
Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage
aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten
Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.
Der
Bebauungsplan Nr. 92 „Sondergebiet Verbrauchermarkt
Bürgermeister-Becker-Straße/ Siebet-Attena-Straße“ (Bebauungsplan der
Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4
BauGB wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als
Satzung beschlossen.
3.
Die
Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des
Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Verbrauchermarkt
Bürgermeister-Becker-Straße/Siebet-Attena-Straße“ nach § 10 BauGB
erforderlichen Schritte beauftragt.
4.
Der
Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.
Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:
1.Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße/ Siebet-Attena-Straße“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
2.Der Bebauungsplan Nr. 92 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße/ Siebet-Attena-Straße“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) im ergänzenden Verfahren gem. § 214 Abs. 4 BauGB wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.
3.Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 92 „Sondergebiet Verbrauchermarkt Bürgermeister-Becker-Straße/Siebet-Attena-Straße“ nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.
4.Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.