Beschlussvorschlag:

 

1.    Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ der Stadt Esens als Bebauungsplan  der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.    Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ der Stadt Esens als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

 

3.    Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.    Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 


Der Rat fasst einstimmig folgenden Beschluss:

 

1.Die im Rahmen der gemäß § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ der Stadt Esens als Bebauungsplan  der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gemäß § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt den aufgeführten Abwägungen der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ der Stadt Esens als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. § 13 a BauGB wird gemäß § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

 

3.Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten der 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 29 „Steinstraße, Burgstraße, Flack“ nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.            Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.