Sitzung: 21.09.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/403/2020
Beschlussvorschlag:
1. Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB
und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung des Entwurfs des
Bebauungsplanes Nr. 103 „Mischgebiet an der Auricher Straße (L8)“ der Stadt
Esens als Bebauungsplan der Innenentwicklung im beschleunigten Verfahren gem. §
13 a Baugesetzbuch (BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2
Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der
Verwaltungsausschuss der Stadt Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten
Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.
- Die
Verwaltung wird beauftragt, auf der Grundlage des geänderten Entwurfs des
Bebauungsplans Nr. 103 „Mischgebiet an der Auricher Straße (L8)“ die
erneute öffentliche Auslegung und die erneute Einholung der Stellungnahmen
gem. § 4 a Abs. 3 Satz 1 bis 3 BauGB durchzuführen.
- RM Saathoff spricht nach der
Beschlussempfehlung den verbundenen Lärm auf den Baustellen an und weist
auf die Lärmverordnung hin.
FBL Kutsche antwortet auf die Aussage von RM Saathoff, dass in den Stellungnahmen zum Bauantrag auf die Lärmverordnung hingewiesen wird.
StD Hinrichs ergänzt, dass der Hinweis auf die Ruhezeiten den Firmen mitgeteilt wird, aber es nun mal auch Arbeitsschritte gäbe, wo die Lärmverordnung nicht eingehalten werden könne..
Personell sei es nicht möglich, die Baustellen bezüglich der Lärmverordnung zu kontrollieren.
Abschließend erklärt StD Hinrichs, die Anregungen aufzunehmen und nochmal vermehrt darauf achten zu wollen.
StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage und geht auf einzelne Stellungnahmen ein:
Zunächst geht StPL von Rahden auf die Stellungnahme des NLStBV ein, aus der hervorgeht, dass eine Bauverbotszone von 20 Metern zu der L10 einzurichten ist und die Fahrbahnmarkierungen im Bereich der Zufahrt bei der Umsetzung zu ändern sind. Weiterhin teilt StPL von Rahden mit, dass ein Lärmschutzgutachten aufgrund der Nähe
der Kutschinski-Kreuzung gefordert wurde.
Aus diesem Lärmschutzgutachten ist zu entnehmen, dass das Plangebiet
unterschiedliche Lärmbereiche aufweist.
Bezüglich der Oberflächenentwässerung wird angemerkt, dass eine
Aufwuchsbeseitigung des Grabens entlang
der L10 erfolgen soll.
Die Stellungnahme der Telefonica weist auf ein Richtfunkgebiet hin. Die
Richtfunkverbindung ist nachträglich ergänzt worden und befindet sich in einer
Höhe von 22m bis 52m. Aus diesem Grund ist die Nutzung eines großen Krans im
Plangebiet nicht möglich.
Der OOWV regt die Festsetzung eines Geh-, Fahr und Leitungsrechtes, und die
Vermeidung von Bepflanzungen auf den Leitungen an.
Abschließend erwähnt StPL von Rahden, dass keine
Beeinträchtigung auf das nahegelegene FFH-Gebiet Schafhauser Wald gesehen wird.
Das Plangebiet liegt am Rande des 500 Metern Radius und es liegt ein Wohngebiet
und eine Schule dazwischen.
RM Münster erkundigt sich, ob die Möglichkeit besteht, zukünftig an der
anliegenden Kreuzung einen Kreisel zu installieren.
StD Hinrichs verdeutlicht auf dem Lageplan, dass die Zufahrt des Plangebiets
weit genug weg ist, falls in Zukunft das Thema eines Kreisels an der Kreuzung
nochmal aufgegriffen wird.
Der Beschluss wird einstimmig gefasst