Beirat Onno Krüsmann wird auf die ihm gemäß §§ 40, 41 und 42 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des Stadtdirektors bekräftigt.
Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird dem Beirat noch nachgereicht.