Sitzung: 21.09.2020 Bau- und Umweltausschuss
Beirat Onno Krüsmann wird auf die ihm gemäß §§ 40, 41 und 42
des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes obliegenden Pflichten
hingewiesen. Der Hinweis wird aktenkundig gemacht und durch Handschlag des
Stadtdirektors bekräftigt.
Ein Abdruck der genannten Paragraphen wird dem Beirat noch nachgereicht.