Beschlussvorschlag:

 

1.       Die im Rahmen der gem. § 3 Abs. 2 BauGB und § 4 Abs. 2 BauGB durchgeführten öffentlichen Auslegung und der gem. § 4 a Abs. 3 Satz 1 bis 3 BauGB durchgeführten erneuten Auslegung des Entwurfs des Bebauungsplanes Nr. 103 „Mischgebiet an der Auricher Straße (L8)“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) vorgebrachten Stellungnahmen wurden gem. § 3 Abs. 2 Satz 4 BauGB mit dem in der Anlage aufgeführten Ergebnis geprüft. Der Rat der Stadt Esens stimmt der in der Anlage aufgeführten Abwägung der Stellungnahmen sowie den jeweiligen Beschlussvorschlägen zu.

 

2.       Der Bebauungsplan Nr. 103 „Mischgebiet an der Auricher Straße (L8)“ der Stadt Esens (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) wird gem. § 10 BauGB mit der in der Anlage beigefügten Begründung als Satzung beschlossen.

3.       Die Verwaltung wird mit der Einleitung der für das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 103 „Mischgebiet an der Auricher Straße (L8)“ (Bebauungsplan der Innenentwicklung gem. § 13 a BauGB) nach § 10 BauGB erforderlichen Schritte beauftragt.

 

4.       Der Satzungsbeschluss ist ortsüblich bekannt zu machen.

 

 


StPL von Rahden erläutert die Sitzungsvorlage.
Sie teilt mit, dass keine der eingegangenen Stellungnahmen dazu führen, dass eine Planänderung und somit auch keine weitere erneute Auslegung erfolgen müssen.

RM Saathoff erkundigt sich nach den Möglichkeiten, das Verfahren eines Bebauungsplans zu beschleunigen.
Laut RM Saathoff ist es für den Bürger oder Bauherrn nicht ganz nachzuvollziehen, warum so ein langer Zeitraum für das Bebauungsplanverfahren benötigt wird, um mit dem Bau beginnen zu können.
StPL von Rahden antwortet hierauf, dass mehrere Beteiligte wie z. B. das Planungsbüro, möglicherweise  ein Vorhabenträger und verschiedene Ämter am Bebauungsplanverfahren Einfluss haben.Dadurch kommt es oft zu Änderungen, die dann geprüft und eingearbeitet werden müssen bis der finale Stand des Bebauungsplans vorgelegt werden kann.
Als weiteren Punkt nennt StPL von Rahden, dass mehrere Bebauungsplanverfahren gleichzeitig betrieben werden und auch die Planungsbüros mehrere Projekte zeitgleich durchführen.
Abschließend schlägt sie vor, dass zukünftig nur noch Beschlüsse im Bebauungsplanverfahren gefasst werden, wenn vorher alle Unterlagen vollständig eingereicht worden sind.
Diese Unterlagen werden dann geprüft und nach der positiven Prüfung wird erst darüber entschieden, in welcher Sitzung des Bauausschusses der Bebauungsplan behandelt wird.

RM Saathoff bedankt sich für die Informationen für den Bürger.