Sitzung: 03.11.2020 Ausschuss für Finanzen und Stadtwerke
Beschluss: einstimmige Beschlussempfehlung
Vorlage: ST/410/2020
Für diesen Tagesordnungspunkt wird zunächst die
Zweitwohnungssteuersatzung verteilt, in die zur Klarstellung einige
redaktionelle Änderungen eingearbeitet wurden (in roter Schrift dargestellt).
Stv. FBL Reinhard Feldmann erläutert die Beweggründe für die Änderung der
Zweitwohnungsbesteuerung und die Entwicklung der jetzt vorliegenden neuen
Bemessungsgrundlage. Er gibt detaillierte Erläuterungen zu den neuen Faktoren,
wobei in Zukunft u. a. auch die Ausstattung der Wohnung Berücksichtigung
findet. Die Ausstattung der einzelnen Objekte ist der Verwaltung nicht bekannt.
Sie soll mit der Erstveranlagung noch in diesem Jahr abgefragt werden.
RM Saathoff merkt den hohen Aufwand für die Berechnung der
Zweitwohnungssteuer an. RM Reents weist auf die Deckelung des Steueraufkommens
hin. Aufgrund der vorgesehenen rückwirkenden Inkraftsetzung der
Satzungsänderung, so die Verwaltung, darf die Gesamtheit der Steuerpflichtigen
durch die neue Regelung nicht höher belastet werden als nach der bisherigen. Da
die Steuerpflichtigen im Dezember ihre Bescheide für 2020 erhalten werden und
bereits Anfang 2021 den für das kommende Jahr, sei davon abzuraten, schon für
2021 eine Erhöhung der Steuersatzes vorzusehen.
RM Jacobs erkundigt sich nach der Rechtssicherheit der Satzung ob der
zur Ausstattung der Wohnungen doch sehr kleinteiligen Bewertungsmaßstäbe. Stv.
FBL Feldmann stellt heraus, dass gerade diese kleinteiligen Maßstäbe durch die
angeführten Gewichtungspunkte schon für den Steuerpflichtigen objektiv
nachvollziehbar werden. Dies bietet nach Auffassung der Verwaltung
Rechtssicherheit.
Sodann wird die Satzung zur 1. Änderung der Satzung über die Erhebung
einer Zweiwohnungssteuer (Zweitwohnungssteuersatzung) in der anliegenden
Fassung einstimmig zur Beschlussfassung empfohlen.